nedjelja, 1. siječnja 2012.

oporezivanja po zakonima, pravilima i preporukama eu-a za podjelu radnickih dionica i isplatu dividende


 Es gibt zahlreiche Formen der finanziellen Beteiligung von Arbeitnehmern, z. B.
Bonuszahlungen, Gewinnbeteiligung, Belegschaftsaktien und Zuteilung von Aktien an
Mitarbeiter zu Vorzugskonditionen. Sämtliche Formen der finanziellen Beteiligung sind
darauf gerichtet, die Interessen der Kapitaleigner mit denen des Managements/der
Belegschaft in Einklang zu bringen. Wer Arbeitnehmeraktienoptionen besitzt, hat ein
besonders starkes Interesse daran, den am Aktienkurs ablesbaren Marktwert des
Unternehmens zu steigern. In der Regel sind Arbeitnehmeroptionen nicht handelbar.
Überdies verliert ein Mitarbeiter, der vor dem Ablauf der Sperrfrist aus dem
Unternehmen ausscheidet, häufig das Recht auf Optionsausübung. Deshalb schaffen
Aktienbezugsrechte eine starke finanzielle Bindung zwischen Unternehmen und
Arbeitnehmer.
Früher blieben Arbeitnehmeroptionen dem oberen Führungskreis größerer Unternehmen
vorbehalten. Erst gegen Ende der 90er-Jahre fanden Optionspläne mit umfassender
Mitarbeiterbeteiligung stärkere Verbreitung. Für viele KMU kommen Optionspläne nicht
in Betracht, weil sie mit einem relativ hohen Verwaltungsaufwand verbunden sind und
eine auf Aktien basierende Kapitalstruktur voraussetzen. Bei stark wachstumsorientierten
KMU hingegen (die in den letzten Jahren vor allem im IT- und High-Tech-Bereich
anzutreffen waren) stellen Arbeitnehmeroptionen ein Instrument dar, das viele Vorteile
bietet. Bezugsrechte auf Aktien wachstumsstarker Unternehmen können im Laufe der
Zeit eine hohe Wertsteigerung erfahren. Sie sind damit ein Anreiz, für derartige
Unternehmen tätig zu werden, auch wenn diese keine so hohe Barvergütung zahlen
können wie größere Firmen. Insbesondere bei jungen, aufstrebenden Unternehmen, die
oft nicht über ausreichende liquide Mittel verfügen, um marktübliche Gehälter zu zahlen,
sind Aktienoptionen bisweilen die einzige Vergütungsform, mit der sich Spitzenkräfte
gewinnen und halten lassen.

Da die nationalen Regelungen in den genannten Studien detailliert beschrieben werden,
geht der vorliegende Bericht nicht auf die in den einzelnen Ländern bestehenden
Verwaltungs- und Rechtsvorschriften für Arbeitnehmeraktienoptionen ein. Im
Vordergrund stehen vielmehr die wichtigsten Fragen, die es zu entscheiden gilt (z. B.
Zeitpunkt der Besteuerung, Behandlung grenzüberschreitender Sachverhalte,
Verbuchung in der Gewinn- und Verlustrechnung usw.), die verschiedenen
Entscheidungsmöglichkeiten und die jeweiligen Vor- und Nachteile. Auf der Grundlage
dieser Analyse werden dann Schlussfolgerungen zur Verbesserung der bestehenden
Regelungen gezogen.
Der Bericht ist wie folgt aufgebaut: Kapitel 2 befasst sich mit den finanziellen
Überlegungen, die der Ausgabe von Aktienbezugsrechten zugrunde liegen, und den
wichtigsten Besonderheiten von Arbeitnehmeroptionen. In Kapitel 3 geht es um die Vorund
Nachteile dieses Instruments für die Kapitaleigner, das Unternehmen und die
Mitarbeiter. Kapitel 4 vermittelt einen kurzen Überblick über die derzeitige Verbreitung
von Optionsplänen in Europa und den USA. In Kapitel 5 werden die Grundsätze der
Besteuerung von Arbeitnehmeroptionen aus der Sicht des Arbeitnehmers und des
Arbeitgebers näher untersucht. Kapitel 6 hat eine vergleichende Untersuchung der
effektiven Steuerbelastung in den EU-Ländern und in den USA und die Unterschiede
zwischen Normal- und Vorzugsbesteuerung zum Gegenstand. Kapitel 7 geht auf die
Probleme der Doppel- und Nichtbesteuerung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
ein. Kapitel 8 gibt einen kurzen Überblick über die Bilanzierung von Aktienoptionen. In
Kapitel 9 schließlich kommen die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen zur Sprache.
Auf der Basis der in den Kapiteln 1 bis 9 vorgenommenen Analyse konnten in Kapitel 10
des Berichts eine Reihe von Schlußfolgerungen zur Gestaltung des rechtlichen Rahmens
für Arbeitnehmeraktienoptionen unterbreitet werden. In den letzten Jahren haben
zahlreiche Länder Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Arbeitnehmeroptionen
eingeführt bzw. geändert. In mehreren wichtigen Punkten scheinen sich die
einzelstaatlichen Bestimmungen den Überlegungen anzunähern, die in den
Schlussfolgerungen des vorliegenden Berichts angestellt werden. Dessen ungeachtet ist
noch so manches verbesserungsbedürftig. Wie sich zudem in einigen Fällen zeigte,
wurde in den letzten Jahren bei der Reformierung der Vorschriften für
Arbeitnehmeraktienoptionen kein klar abgesteckter Kurs verfolgt, sondern gab es Fortund
Rückschritte. Durch die im vorliegenden Bericht enthaltenden Schlussfolgerungen
könnten sich daher auch jene Länder bestätigt fühlen, die sinnvolle Reformen
durchführen. Mit den Schlussfolgerungen im Zusammenhang stehen einige Beispiele für
bewährte Verfahren, die in Anhang I des Berichts aufgeführt werden.
In der Europäischen Gemeinschaft existieren einige Initiativen, die Aktienbezugs





http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/files/support_measures/stock_options/final_report_stock_de.pdf