nedjelja, 1. siječnja 2012.

oporezivanja po zakonima, pravilima i preporukama eu-a za podjelu radnickih dionica i isplatu dividende


 Es gibt zahlreiche Formen der finanziellen Beteiligung von Arbeitnehmern, z. B.
Bonuszahlungen, Gewinnbeteiligung, Belegschaftsaktien und Zuteilung von Aktien an
Mitarbeiter zu Vorzugskonditionen. Sämtliche Formen der finanziellen Beteiligung sind
darauf gerichtet, die Interessen der Kapitaleigner mit denen des Managements/der
Belegschaft in Einklang zu bringen. Wer Arbeitnehmeraktienoptionen besitzt, hat ein
besonders starkes Interesse daran, den am Aktienkurs ablesbaren Marktwert des
Unternehmens zu steigern. In der Regel sind Arbeitnehmeroptionen nicht handelbar.
Überdies verliert ein Mitarbeiter, der vor dem Ablauf der Sperrfrist aus dem
Unternehmen ausscheidet, häufig das Recht auf Optionsausübung. Deshalb schaffen
Aktienbezugsrechte eine starke finanzielle Bindung zwischen Unternehmen und
Arbeitnehmer.
Früher blieben Arbeitnehmeroptionen dem oberen Führungskreis größerer Unternehmen
vorbehalten. Erst gegen Ende der 90er-Jahre fanden Optionspläne mit umfassender
Mitarbeiterbeteiligung stärkere Verbreitung. Für viele KMU kommen Optionspläne nicht
in Betracht, weil sie mit einem relativ hohen Verwaltungsaufwand verbunden sind und
eine auf Aktien basierende Kapitalstruktur voraussetzen. Bei stark wachstumsorientierten
KMU hingegen (die in den letzten Jahren vor allem im IT- und High-Tech-Bereich
anzutreffen waren) stellen Arbeitnehmeroptionen ein Instrument dar, das viele Vorteile
bietet. Bezugsrechte auf Aktien wachstumsstarker Unternehmen können im Laufe der
Zeit eine hohe Wertsteigerung erfahren. Sie sind damit ein Anreiz, für derartige
Unternehmen tätig zu werden, auch wenn diese keine so hohe Barvergütung zahlen
können wie größere Firmen. Insbesondere bei jungen, aufstrebenden Unternehmen, die
oft nicht über ausreichende liquide Mittel verfügen, um marktübliche Gehälter zu zahlen,
sind Aktienoptionen bisweilen die einzige Vergütungsform, mit der sich Spitzenkräfte
gewinnen und halten lassen.

Da die nationalen Regelungen in den genannten Studien detailliert beschrieben werden,
geht der vorliegende Bericht nicht auf die in den einzelnen Ländern bestehenden
Verwaltungs- und Rechtsvorschriften für Arbeitnehmeraktienoptionen ein. Im
Vordergrund stehen vielmehr die wichtigsten Fragen, die es zu entscheiden gilt (z. B.
Zeitpunkt der Besteuerung, Behandlung grenzüberschreitender Sachverhalte,
Verbuchung in der Gewinn- und Verlustrechnung usw.), die verschiedenen
Entscheidungsmöglichkeiten und die jeweiligen Vor- und Nachteile. Auf der Grundlage
dieser Analyse werden dann Schlussfolgerungen zur Verbesserung der bestehenden
Regelungen gezogen.
Der Bericht ist wie folgt aufgebaut: Kapitel 2 befasst sich mit den finanziellen
Überlegungen, die der Ausgabe von Aktienbezugsrechten zugrunde liegen, und den
wichtigsten Besonderheiten von Arbeitnehmeroptionen. In Kapitel 3 geht es um die Vorund
Nachteile dieses Instruments für die Kapitaleigner, das Unternehmen und die
Mitarbeiter. Kapitel 4 vermittelt einen kurzen Überblick über die derzeitige Verbreitung
von Optionsplänen in Europa und den USA. In Kapitel 5 werden die Grundsätze der
Besteuerung von Arbeitnehmeroptionen aus der Sicht des Arbeitnehmers und des
Arbeitgebers näher untersucht. Kapitel 6 hat eine vergleichende Untersuchung der
effektiven Steuerbelastung in den EU-Ländern und in den USA und die Unterschiede
zwischen Normal- und Vorzugsbesteuerung zum Gegenstand. Kapitel 7 geht auf die
Probleme der Doppel- und Nichtbesteuerung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
ein. Kapitel 8 gibt einen kurzen Überblick über die Bilanzierung von Aktienoptionen. In
Kapitel 9 schließlich kommen die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen zur Sprache.
Auf der Basis der in den Kapiteln 1 bis 9 vorgenommenen Analyse konnten in Kapitel 10
des Berichts eine Reihe von Schlußfolgerungen zur Gestaltung des rechtlichen Rahmens
für Arbeitnehmeraktienoptionen unterbreitet werden. In den letzten Jahren haben
zahlreiche Länder Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Arbeitnehmeroptionen
eingeführt bzw. geändert. In mehreren wichtigen Punkten scheinen sich die
einzelstaatlichen Bestimmungen den Überlegungen anzunähern, die in den
Schlussfolgerungen des vorliegenden Berichts angestellt werden. Dessen ungeachtet ist
noch so manches verbesserungsbedürftig. Wie sich zudem in einigen Fällen zeigte,
wurde in den letzten Jahren bei der Reformierung der Vorschriften für
Arbeitnehmeraktienoptionen kein klar abgesteckter Kurs verfolgt, sondern gab es Fortund
Rückschritte. Durch die im vorliegenden Bericht enthaltenden Schlussfolgerungen
könnten sich daher auch jene Länder bestätigt fühlen, die sinnvolle Reformen
durchführen. Mit den Schlussfolgerungen im Zusammenhang stehen einige Beispiele für
bewährte Verfahren, die in Anhang I des Berichts aufgeführt werden.
In der Europäischen Gemeinschaft existieren einige Initiativen, die Aktienbezugs





http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/files/support_measures/stock_options/final_report_stock_de.pdf

ponedjeljak, 19. prosinca 2011.

Tesla Secret - Dad Ray

e sad kazu imaju rusi to, no drugi kazu imaju ameri.. uglavnom skice "spravice" dao je i tesla

novi rat ce dakle biti sa bljestavim zrakama koje cemo pucati jedni na druge i rastapati se medusobno .. ovak nekak..

mislim da se u biti ne zna tko sve ima to oruzje, jer ako je netko stvarno shvatio tesline postavke mozda ima i neko malo, rucno oruzje.. ili srednje..

ono sto je vjerojatno samo rusima i amerima palo na pamet je da takvo oruzje postave i na satelite..

danas kazu da je "frka" jer rusi imaju jako razvijeno to oruzje. no ameri su ga vec isprobali, bar tako neki "blogovi" pisu,



Objekt je skica Titus-a deBobula i pokazuje Teslin (high potential terminal) toranjski terminal visoke potencije i pripadajucu elektranu.

vise o tom projektu mozete procitati na : http://www.pbs.org/tesla/ll/ll_wendwar.html

o rusima:  http://www.tldm.org/news4/deathraygun.htm ili
http://www.bibliotecapleyades.net/tesla/esp_tesla_2b.htm

a o amerima : http://www.attainablemind.com/2009/07/teslas-death-ray-is-real.html#.TqhRYKNxWoc.blogger


četvrtak, 10. studenoga 2011.

Mirko Đorđević: ''Raspad Jugoslavije još nije završen''

Da li je pri tome g. Đorđević mislio na Vojvodinu - u kojoj su sve veća i snažnija - otvorenija opiranja pogubnoj i suludoj politici Srbije i Beograda; boljerečeno - NASTAVKU POLITIKE REŽIMA SLOBODANA MILOŠEVIĆA - ZASNOVANOG NA SANU MEMORANDUM ''PROJEKTU'' - STVARANJA Lebensraumovske ''VELIKE SRBIJE'' - drugim sredstvima i pod drugom oblatnom; čini se da nam je isti ostavio dovoljno (vrlo jasnog) ''prostora'' za razmišljanje i zaključke.
Jer je srbijansko i ''beogradsko'' uporno odbijanje suočavanja sa činjenicama - propraćeno opasnim kalkulacijama, radnjama i mešetarenjem - vrlo diskutabilnom politikom - koja iovako izmučenu i iznurenu Vojvodinu može dodatno koštati; biti katastrofalna.
Čemu se protivi gotovo 65% proevropski orijentisanih Vojvođana i Vojvođanki; koji i jesu danas glavni nosioci i oslonac Evro-integracija.



Mirko Đorđević: ''Raspad Jugoslavije još nije završen''

nedjelja, 30. listopada 2011.

Wettbewerbsverbot

Wann liegt ein verbotenes Geschäft im Geschäftszweig des Arbeitgebers vor?

Verbotene Konkurrenzgeschäfte, d.h. Geschäfte in dem Geschäftszweig des Arbeitgebers, sind z.B.:

die Beteiligung am Handelsgewerbe eines Konkurrenten des Arbeitgebers, falls diese Beteiligung mit einem maßgeblichen Einfluß auf die Geschäftsführung oder mit einer nennenswerten Verbesserung der finanziellen Möglichkeiten des Konkurrenten verbunden ist;
die Gewährung von (nicht unerheblichen) Darlehen an einen Konkurrenten des Arbeitgebers;
das Abwerben von Kunden oder von potentiellen Kunden des Arbeitgebers;
das Abwerben von Arbeitnehmern des Arbeitgebers zum Aufbau eines Konkurrenzunternehmens.

Diese Fälle von verbotenen Konkurrenzgeschäften zeichnen sich dadurch aus, daß sie einen spekulativen, auf Erzielung von Unternehmergewinn gerichteten Charakter haben. Dies ist z.B. bei reinen Buchführungs-, Schreib- oder Verpackungsarbeiten für Konkurrenten des Arbeitgebers nicht der Fall. Auch solche Tätigkeiten kommen dem Konkurrenten des Arbeitgebers zwar zugute, doch haben sie keinen spekulativen, unternehmerischen Charakter.

Erlaubt ist natürlich auch eine geringfügige Beteiligung an einem Unternehmen, das dem Arbeitgeber Konkurrenz macht. Daher stellt es keine verbotene Konkurrenz dar, wenn z.B. ein Arbeitnehmer der Deutschen Telekom einige Vodafone-Aktien oder einige Aktien eines anderen Telekommunikationsunternehmens besitzt. Solange sich solche "Beteiligungen" im Rahmen der Kleinanlage von Verbrauchern bewegen, sind sie selbstverständlich arbeitsrechtlich erlaubt.

Was kann dem Arbeitnehmer bei verbotenem Wettbewerb passieren?


Im Falle verbotener Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer abmahnen oder auch - in gravierenden Fällen - ordentlich aus verhaltensbedingten Gründen oder außerordentlich kündigen. Will der Arbeitgeber am Arbeitsvertrag festhalten, kann er vom Arbeitnehmer verlangen, daß dieser die Konkurrenztätigkeit unterläßt.

Weiterhin hat der Arbeitgeber einen Anspruch auf Schadenersatz. Als zu ersetzenden Schaden kann er den Gewinn verlangen, der ihm durch die Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers entstanden ist. Dafür muß er allerdings nachweisen, daß er selbst die seinem Arbeitnehmer verbotenen Geschäfte abgeschlossen hätte.

Ist der Arbeitnehmer, der verbotene Konkurrenzgeschäfte macht, ein kaufmännischer Angestellter ("Handlungsgehilfe"), dann kann der Arbeitgeber statt Schadenersatz auch verlangen, daß der Angestellte den mit der Konkurrenztätigkeit erzielten Gewinn herausgibt. Dieses Recht folgt aus § 61 Abs.1 HGB. Diese Vorschrift lautet:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Wettbewerbsverbot.html#tocitem2

nedjelja, 23. listopada 2011.

Beware of Greeks Bearing Bonds

business, October 1, 2010

Business
Beware of Greeks Bearing Bonds
As Wall Street hangs on the question “Will Greece default?,” the author heads for riot-stricken Athens, and for the mysterious Vatopaidi monastery, which brought down the last government, laying bare the country’s economic insanity. But beyond a $1.2 trillion debt (roughly a quarter-million dollars for each working adult), there is a more frightening deficit. After systematically looting their own treasury, in a breathtaking binge of tax evasion, bribery, and creative accounting spurred on by Goldman Sachs, Greeks are sure of one thing: they can’t trust their fellow Greeks.
By Michael Lewis Photograph by Jonas Fredwall Karlsson

http://www.vanityfair.com/business/features/2010/10/greeks-bearing-bonds-201010#gotopage1